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GERMAN
ENDVERBRAUCHER-LIZENZVERTRAG
Vor
der Benutzung des beigefügten Produktes sind die nachstehenden Bedingungen
sorgfältig zu lesen. Mit der Benutzung des Produktes erkennen Sie als
Lizenznehmer die Bedingungen dieses Vertrages an. Wenn Sie mit den Bedingungen
nicht einverstanden sind, laden Sie die Software nicht herunter. Bei diesem
Vertrag handelt es sich um einen Lizenzvertrag und nicht um einen Kaufvertrag.
MINOLTA ist Inhaberin der Urheberrechte an dem Microcode, den Computerprogrammen
und codierten Schriften einschließlich der Bitmap-Schriften und Konturschriften
(nachfolgend insgesamt als Software" bezeichnet), die sich in diesem
Drucker, den Druckerzubehörteilen oder Fontprodukten befinden, oder MINOLTA
besitzt die Lizenzen an den entsprechenden Urheberrechten anderer Inhaber.
Der Lizenznehmer erwirbt keine Rechte an der Software. MINOLTA oder die
genannten anderen Inhaber bleiben Inhaber der Rechte an der in der Packung
enthaltenen Kopie der Software und jedweder von ihr angefertigten Kopie.
Die Verantwortung für die Wahl zur Erzielung der gewünschten Ergebnisse,
Installation, Benutzung und die mit der Software erzielten Ergebnisse
liegt allein bei Ihnen als Lizenznehmer.
LIZENZ
Ihnen als Lizenznehmer ist es gestattet:
1. die Software auf einem Computer und einem angeschlossenen Drucker zu
installieren und zu benutzen;
2. ausschließlich zu Sicherungs- oder Installationszwecken eine Kopie
der Software für die normale und beabsichtigte Erstellung zu benutzen.
In diesem Fall ist der Lizenznehmer verpflichtet, auf der Kopie die sich
auf der Software befindenden Vermerke über Urheberrecht und Warenzeichen
entsprechend anzubringen;
3. das Eigentum an Kopien der Software an Dritte zu übertragen durch Überlassung
dieser Vertragsausfertigung und des sonstigen dazugehörigen schriftlichen
Materials sowie mindestens einer vollständigen, unveränderten Kopie der
Software, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
(1) Wenn gleichzeitig alle anderen Kopien der Software des Erstlizenznehmers
dem Dritten überlassen oder diese Kopien vernichtet werden,
(2) wenn mit der Übertragung des Eigentums der Lizenzvertrag des Erstlizenznehmers
mit MINOLTA gekündigt wird und
(3) wenn der Dritte diese Lizenzbedingungen mit der erstmaligen Benutzung
der Software annimmt und die entsprechenden vertraglichen Verpflichtungen
eingeht;
4. die auf der Software vorhandenen Warenzeichen und den entsprechenden
Vermerk über den Namen des Warenzeicheninhabers ausschließlich im Rahmen
der anerkannten Praxis im Umgang mit Warenzeichen zu verwenden. Dem Lizenznehmer
ist nur mit schriftlicher Zustimmung von MINOLTA erlaubt:
1. Kopien der Software zu anderen als den hier ausdrücklich genannten
Zwecken zu verwenden, anzufertigen, zu verändern, mit anderer Software
zu mischen oder zu übertragen,
2. die Software zu entassemblieren oder entkompilieren, vorbehaltlich
anderslautender gesetzlicher Bestimmungen oder
3. die Software oder eine Kopie davon zu vermieten, zu verleasen, zu übertragen
oder eine Unterlizenz zu erteilen.
HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN
MINOLTA gewährt bei sachgerechter Benutzung eine Garantie auf Material
und Verarbeitung der Hardware, die die Software beinhaltet. Die Haftungsbedingungen
und -beschränkungen bezüglich der Hardware, die die Software beinhaltet,
sind in den Gewährleistungsbedingungen aufgeführt, die mit der Hardware
ausgeliefert wurden. Neben dieser Gewährleistung auf Hardware und Medien
wird keine weitere Haftung für die Software übernommen. Die Software wird
in dem Zustand geliefert, in dem sie sich bei der Übergabe befindet. Diese
Gewährleistungen gelten anstelle etwaiger anderer ausdrücklicher oder
stillschweigender Gewährleistungen einschließlich - jedoch nicht beschränkt
hierauf - der gesetzlich vermuteten Gewährleistung bezüglich der Nutzung
und Eignung der Software für einen bestimmten Zweck.
BESCHRÄNKUNG VON GEWÄHRLEISTUNGSANSPRÜCHEN IN KEINEM FALL HAFTET MINOLTA
FÜR ENTGANGENEN GEWINN ODER VERLORENE EINSPARUNGSMÖGLICHKEIT ODER GELEGENTLICH
WEGEN DES GEBRAUCHS ENTSTANDENE ODER ANDERER FOLGESCHÄDEN, SELBST WENN
MINOLTA ODER DIE AUTORISIERTEN HÄNDLER ÜBER MÖGLICHE SCHÄDEN DIESER ART
UNTERRICHTET WURDEN. MINOLTA HAFTET AUCH NICHT FÜR ANSPRÜCHE DES LIZENZNEHMERS
AUFGRUND EINES ANSPRUCHS EINES DRITTEN.
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Der Lizenznehmer kann den Lizenzvertrag jederzeit beenden, indem er sämtliche
Kopien der Software vernichtet oder entsprechend anderweitiger Bestimmungen
dieses Vertrages handelt. MINOLTA kann den Lizenzvertrag mit dem Lizenznehmer
beenden, wenn dieser diese Bedingungen nicht einhält. In diesem Fall erklärt
sich der Lizenznehmer damit einverstanden, alle Kopien der Software zu
vernichten.Jedweder Versuch, eine Kopie der Software zu anderen als den
hier ausdrücklich genannten Zwecken zu vermieten, zu verleasen, zu übertragen
oder eine Unterlizenz hiervon zu erteilen, ist nichtig.Der Lizenznehmer
erkennt hiermit an, daß er für die sich aus diesem Vertrag etwa ergebenden
persönlichen Steuern haftet.Rechte aus diesem Vertrag können von den Parteien
unabhängig von der Art der Ansprüche nur innerhalb von zwei Jahren nach
Entstehen des Anspruchs geltend gemacht werden. Bei Verstößen gegen die
Bestimmungen im Abschnitt unter der Überschrift Lizenz" gilt eine Frist
von 4 Jahren.Für diesen Vertrag gilt im übrigen das Recht des Landes,
indem dieses Produkt erworben worden ist.
LIZENZNEHMER REGIERUNG
Handelt der Lizenznehmer für eine oder im Auftrage einer Einrichtung der
Amerikanischen Regierung, gelten die folgenden Bestimmungen: Nutzung,
Vervielfältigung oder Offenlegung durch die Regierung unterliegt den Rights
in Technical Data and Computer Software clause at FAR 252.227-7013, subdivision
(b)(3)(ii) oder subparagraph (c)(1)(ii). Eine Nutzung, Vervielfältigung
oder Offenlegung darüberhinaus unterliegt den Bestimmungen der Restricted
Rights Software in FAR 52.227-19(c)(2).
SIE ALS LIZENZNEHMER ERKLÄREN, DIESEN LIZENZVERTRAG GELESEN UND VERSTANDEN
ZU HABEN. SIE ERKENNEN DIE LIZENZBEDINGUNGEN AN. WEDER SIE NOCH MINOLTA
FÜHLEN SICH AN BEDINGUNGEN GEBUNDEN, DIE NICHT IN DIESEM VERTRAG ENTHALTEN
SIND. ETWAIGE ERGÄNZUNGEN ODER ÄNDERUNGEN ZU DIESEM VERTRAG SIND NUR RECHTSGÜLTIG,
WENN SIE SCHRIFTLICH NIEDERGELEGT UND UNTERSCHRIEBEN SIND VON AUTORISIERTEN
VERTRETERN BEIDER PARTEIEN. MIT DEM ÖFFNEN DER VERPACKUNG ERKENNEN SIE
SÄMTLICHE PUNKTE DIESES VERTRAGES AN.
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